Allgemeine Mandatsbedingungen

    Home / Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen für Standarddienstleistungen zur Anmeldung und Überwachung von gewerblichen Schutzrechten (AMB)

Auf Grundlage der vorliegenden AMB erbringen SANDNER Rechtsanwälte (im Folgenden: SANDNER) anwaltliche Standarddienstleistungen zur Anmeldung und Überwachung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken und Geschmacksmustern.

Das Dienstleistungsangebot von SANDNER richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden, nicht aber an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bzw. Letztverbraucher i.S.d. §1 PAngV. Alle Preise sind Nettopreise und gelten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, auch wenn SANDNER ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich SANDNER damit schriftlich einverstanden erklärt haben.

1. Leistungsumfang der anwaltlichen Tätigkeit

Im Rahmen des Mandats wird nur die Ausführung der vereinbarten Leistungen durch die Rechtsanwälte geschuldet. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs ist nicht geschuldet.

Der Leistungsumfang der einzelnen unter SANDNER zu Pauschalhonoraren angebotenen anwaltlichen Standarddienstleistungen ist im 3. Schritt „Leistungsumfang“ der SANDNER-Internetpräsenz bei der jeweiligen Dienstleistung unter „Weitere Informationen“ beschrieben.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, prüfen SANDNER bei Anmeldung und Überwachung eines deutschen Schutzrechts nur deutsches Recht, bei Anmeldung und Überwachung eines Gemeinschaftsschutzrechts zusätzlich auch europäisches Gemeinschaftsrecht.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der im Internet von SANDNER zu Pauschalhonoraren angebotenen anwaltlichen Standarddienstleistungen zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass Dritte etwaige ältere Rechte besitzen, die dem Schutzrecht des Mandanten auch noch nach erfolgter Eintragung entgegengehalten werden können. Hierdurch kann u.a. ein Kosten- und Schadensersatzrisiko für den Mandanten entstehen. Da der Eintragung einer Marke nicht nur identische, sondern auch ähnliche ältere Zeichen entgegenstehen können, empfehlen SANDNER dem Mandanten zur Reduzierung dieses Risikos vor Anmeldung einer Marke eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen.

Die angebotene Standarddienstleistung „Ähnlichkeitsrecherche“ wird nicht durch SANDNER, sondern von einem durch SANDNER zu beauftragenden, auf die Durchführung derartiger Recherchen spezialisierten Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Gegenstand der angebotenen Standarddienstleistung „Ähnlichkeitsrecherche“ ist die sorgfältige Auswahl eines qualifizierten Recherchedienstleisters, die ordnungsgemäße Weiterleitung des Rechercheauftrags an diesen Dienstleister und die Mitteilung des Rechercheergebnisses an den Mandanten durch SANDNER. Die Durchführung der Ähnlichkeitsrecherche obliegt allein dem beauftragten Recherchedienstleister. Eine Haftung von SANDNER für den Inhalt des von dem Dienstleister ermittelten Rechercheergebnis ist ausgeschlossen.

Wünscht der Mandant zu seiner weitergehenden Absicherung weitergehende Recherchedienstleistungen als die zu Pauschalhonoraren angebotenen Standarddienstleistungen durch SANDNER und/oder Dritte, ist deren Durchführung vom Mandanten gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

2. Honorar

SANDNER erbringen zu den angegebenen Pauschalhonoraren die in der jeweils unter „weitere Informationen“ zu den einzelnen Standarddienstleistungen beschriebenen anwaltlichen Leistungen. Weitergehende anwaltliche Dienstleistungen und Prozessvertretung erbringen SANDNER nur aufgrund gesonderter Beauftragung gegen zusätzliche Vergütung.

3. Obliegenheiten des Mandanten

Der Mandant hat SANDNER über das erteilte Mandat jederzeit ausführlich und umfassend zu informieren. Der Mandant soll sämtliche ihm übersandten Schriftstücke sorgfältig durchlesen und seine Anmerkungen unverzüglich – möglichst schriftlich – an SANDNER übermitteln.

4. Haftung

SANDNER haften für die Verletzung der im Rahmen eines Mandats übernommenen Pflichten nach Maßgabe der berufsüblichen Sorgfalt eines Rechtsanwalts. Der Umfang ihrer Haftung bei fahrlässig verursachten Schäden ist, soweit nicht in gesetzlichen Sondervorschriften höhere Summen allgemein verbindlich festgelegt sind, auf EUR 1.000.000,– je Schadenereignis begrenzt.

5. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Mandatsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Verweisungsnormen des deutschen bzw. europäischen IPR.

Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Hamburg, Deutschland, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

SANDNER Rechtsanwälte
Richard-Dehmel-Str. 4, D – 22587 Hamburg
Tel.: +49 (40) 822 99 120
Fax: +49 (40) 822 99 12 29
Website: www.markenanmeldung.vokat.de