Services & Gebühren

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Services & Gebühren

Eine Komplettlösung

Wir sind stolz, Ihnen unsere anwaltlichen Marken-Dienstleistungen zu niedrigen Festpreisen ohne versteckte Extrakosten wie Recherchegebühren oder zusätzlichen Stundenhonoraren anbieten zu können. Im Gegensatz zu einzelnen Wettbewerbern bieten wir nicht nur einen simplen Anmeldeservice. Wir werden ab unserem ersten Gespräch mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Marke bestmöglich registriert wird.

Alle unsere Markenanmeldungen beinhalten:

  • Trademark Monitoring

    Fachanwaltliche Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihrer Anmeldung

  • Trademark Monitoring

    Führung der amtlichen Standardkorrespondenz

  • Trademark Monitoring

    Recherche-Report über etwaige ältere deutsche, Gemeinschafts- und IR-Marken

  • Trademark Monitoring

    Telefonischer und E-Mail Support während des Anmeldeverfahrens

  • Trademark Monitoring

    Erstellung des optimalen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für Ihre Marke

  • Trademark Monitoring

    Übersendung Ihrer Markenurkunde

  • Trademark Monitoring

    Ausfertigung Ihrer Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt

  • Trademark Monitoring

    Kostenfreie Überwachung Ihrer Marke nach Eintragung für 1 Jahr

Wie viel kostet meine Markenanmeldung?

Die Kosten Ihrer Markenanmeldung richten sich nach Ihren Anforderungen, namentlich danach, in welchen Staaten und in wie vielen Waren- und Dienstleistungsklassen Sie Ihre Marke schützen möchten. Die Klassifikationen entstammen einer Liste von Waren und Dienstleistungen, die Sie bei jeder Markenanmeldung auswählen müssen, um die beabsichtigte Verwendung Ihrer Marke anzuzeigen. Eine Standardliste der Klassifikationen finden Sie hier. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und den amtlichen Anmeldegebühren.

  • Deutsche Marke "Starter"

    295,- €
    (zzgl. 19% USt. + Amtsgebühr*)

    Anmeldung Ihrer deutschen Marke beim DPMA. Zahlung der anfallenden Gebühren in zwei Raten, ideal für Start-Ups oder KMUs, die ihre Marke schützen und ihre Liqidität zugleich schonen möchten.

  • Deutsche Marke

    435,- €
    (zzgl. 19 % USt. + Amtsgebühr*)

    Hervorragend geeignet für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten möchten.

  • Unions-
    marke (EU)

    580,- €
    (zzgl. 19 % USt. + Amtsgebühr*)

    Die Unionsmarke schützt Ihr Zeichen in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU und bietet damit das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

  • Weitere Staaten

    Bitte rufen Sie uns für Ihr individuelles Angebot an.

    Die Preise für eine internationale Registrierung von Marken richten sich nach den einzelnen Staaten, in denen Sie Ihre Marken schützen möchten.

Weitere Leistungen

Bitte beachten Sie, dass zusätzlicher Aufwand anfallen kann, falls amtliche Einwendungen oder ein Widerspruch Dritter gegen die Eintragung Ihrer Marke erhoben werden. Solcher Aufwand ist nicht von den oben angegebenen Festpreisen umfasst. Wenn Sie Informationen zu unseren weiteren anwaltlichen Dienstleistungen und den dafür anfallenden Gebühren wünschen, kontaktieren Sie uns gern.

Trademark Monitoring

Trademark Monitoring

Einmal registriert, ist Ihre Marke ein äußerst wertvolles Asset Ihres Unternehmens.
Im Rahmen unserer anschließenden Überwachung benachrichtigen wir Sie über die unbefugte Nutzung Ihrer Marke durch Dritte, so dass Sie im Verletzungsfall die angezeigten Maßnahmen ergreifen können.

Mehr erfahren

Häufige Fragen

Wer kann eine Marke anmelden?

Jeder kann eine Marke anmelden. Genauer gesagt: Jede natürliche oder juristische Person, somit Privatleute ebenso wie Unternehmen. Markenanmeldungen sind nicht nur ein Instrument für Großunternehmen, ihre Namens- und Zeichenrechte zu schützen. Tatsächlich begegnen uns in der Praxis überwiegend Markenverletzungsstreitigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen, für die ein langwieriges Gerichtsverfahren oder ein kostspieliges “Rebranding” eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann.

Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen?

Wenn Sie eine Marke beantragen, müssen Sie die Waren oder Dienstleistungen, für die Sie sie verwenden und schützen lassen möchten, eintragen. Die Nichteinbeziehung der entsprechenden Klassifizierungen kann zu einem lückenhaften oder gar fehlenden Schutz führen und Ihre Marke anfällig für Verstöße machen. Nach dem ersten Beratungsgespräch empfehlen wir Ihnen gerne die in Frage kommenden Waren und Dienstleistungen, die Sie benötigen, oder Sie können schon einmal vorab hier eine vollständige Liste der Klassifizierungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einsehen (DPMA, 11. Ausgabe – Version 2019).

Kann ich mein Logo als Marke schützen?

Logos repräsentieren Ihr Unternehmen visuell und spielen eine vitale Rolle für die Wiedererkennung Ihrer Marke durch Kunden. Daher werden die meisten Zeicheninhaber ihr Logo durch die Anmeldung einer Bildmarke schützen. Vor Anmeldung einer Bildmarke erfordert die Prüfung ihrer Verfügbarkeit eine weitergehende Recherche nach ähnlichen Zeichen. Sofern Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.

Kann ich die Eintragung meines Zeichens beantragen, wenn bereits eine identische Marke registriert ist?

Grundsätzlich ist es ist möglich, dass zwei Unternehmen dasselbe Zeichen als Marke registrieren, sofern zwischen den angeboten Waren bzw. Dienstleistungen der Unternehmen keine Ähnlichkeit besteht. Der beabsichtigte Nutzungsumfang jeder Marke ist anhand des jeder Markenanmeldung beigefügten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ersichtlich.

Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

Da jede Markenanmeldung mehrere amtliche Prüfungsprozesse durchläuft, ist es im Einzelfall schwierig, die exakte Dauer des Eintragungsverfahrens vorher zu sagen. Erfahrungsgemäß dauert die erfolgreiche Eintragung einer deutschen Marke ungefähr 3 Monate, während EU-Gemeinschaftsmarken ca. 6 Monate nach Einreichung der Anmeldung registriert werden.

Was ist eine Gemeinschaftsmarke?

Die Gemeinschaftsmarke, englisch “Community Trade Mark (CTM)”, schützt Ihr Zeichen in sämtlichen 28 Mitgliedsstaaten der EU (einschließlich Deutschland) aufgrund einer einheitlichen Anmeldung. Anstelle der Einreichung einzelner Anmeldungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU, ermöglicht die Anmeldung einer einzigen Gemeinschaftsmarke kostengünstigen und effektiven Markenschutz in der gesamten Europäischen Union.